Angelsportverein Bliesransbach e.V. 28.03.2021
An alle Mitglieder des
ASV-Bliesransbach e.V.
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Petri Heil.
Liebe Mitglieder,
leider müssen wir befürchten, die Jahreshauptversammlung mit Neuwahlen des Vorstandes im April 2021 abzusagen, zu verschieben. Grund ist der derzeitige und bis Mitte April 2021 verlängerte Lockdown.
Grundsätzlich haben wir die Möglichkeit, eine rein virtuelle Hauptversammlung durchzuführen, aber die Größe und Altersstruktur des Vereines lassen es dringend vermuten, dass nicht jedes Mitglied über die nötige Infrastruktur verfügt ( PC, Tablett, etc. mit entsprechenden Programmen zur Kommunikation, z.B. Zoom, Skype ).
Daher haben wir uns dazu entschlossen, den Termin 2021 auf unbestimmte Zeit auszusetzen.
Die rechtliche Grundlage dazu gibt uns die Verlängerung des „Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ und dort Art. 2, § 5 Abs. 1.
Zwar sind wir laut Satzung verpflichtet am Jahresanfang eine Hauptversammlung abzuhalten und in dieser Mitgliederversammlung einen Vorstand zu wählen (Satzung, §18), aber die Amtszeit des Vorstands läuft nun durch die Verlängerung des o. g. Gesetzes automatisch bis 31. Dezember 2021 weiter [aus Verein und Vorstand, 12/2020].
Das Gesetz erlaubt uns einen großen Spielraum bei der Festsetzung eines neuen Termins.
Der Verein bleibt in jedem Fall handlungsfähig, da der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende den Verein gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Jeder ist allein vertretungsberechtigt (Satzung, §11). Zwar ist ein Rücktritt jederzeit für alle Vorstandsmitglieder trotzdem möglich, aber zumindest ich, der amtierende 1. Vorsitzende, erkläre mich bereit mein Amt bis zu einer regulären Neuwahl weiterzuführen.
Eine Umfrage unter den Vorstandsmitgliedern ergab, dass auch sie ihr Amt weiterhin bis zur Neuwahl ausführen werden. Elli Kessler als Beisitzer ist ausgeschieden. Ralf Becker als 2. Kassierer ist ebenfalls ausgeschieden.
Wie geht es nun weiter?
Wenn die Corona-Lage es zulässt werden wir einen neuen Termin festlegen, bzw. bei dringenden Beschlüssen, bei denen die Mitgliederversammlung angerufen werden muss, dann ggf. eine schriftliche Beschlussfassung vornehmen.
Bis dahin bedanken wir uns für die Geduld und das Verständnis, das uns in dieser außergewöhnlichen Zeit entgegengebracht wird!
Genau wie im Jahre 2020 ist auch in 2021 das Angeln (alleine) ausdrücklich, jederzeit erlaubt.
Die
Angelfischerei als individuelle Freizeitbeschäftigung ist im
Saarland grundsätzlich unter Beachtung der Vorgaben der
Corona-Verordnung (Stand: 25.01.2021) möglich. Das Angeln an den
Gewässern bietet Bürgerinnen und Bürgern die
Möglichkeit der Nutzung natürlicher Ressourcen für die
eigene Ernährung. Die Ausübung der Angelfischerei muss
unter Beachtung des Grundsatzes der Abstandswahrung erfolgen. Auch
müssen die rechtlichen Voraussetzungen zur Ausübung der
Angelfischerei (gültiger Fischereischein,
Fischereierlaubnisschein)vorliegen.
Bei der Ausübung der
Angelfischerei sind die Vorgaben der Corona-Verordnung zu beachten.
Quelle: https://www.saarland.de/DE/portale/corona/faq/umwelt-verbraucher/angeln/angeln_node.html
Zusammenkünfte, wie bei unseren gemeinsamen Angeln üblich, sind leider noch nicht gestattet.
INFO:
Wir haben am 01.03.2021, 200 kg Rotaugen eingesetzt. Sie hatten eine Größe von 15 cm bis 20 cm, also fangfähig. Auf fangfähigen Bachforellenbesatz verzichten wir in diesem Jahr.
Weiterhin werden wir, wie in den Vorjahren auch schon, in Zusammenarbeit der IG-Blies, wieder Bachforellen - Brütlinge einsetzen.
Zum ersten Mal, kommen auch 2021 vorgestreckte Nasen in die Blies.
Diese Maßnahmen werden, vom Fischereiverband Saar KdöR und dem Umweltministerium, gestützt und finanziell aus der Fischereiabgabe gefördert.
Über den Besatz kann man sich auf unserer Webseite www.asv-bliesransbach.de informieren.
Für weitere Auskünfte stehe ich natürlich auch telefonisch, schriftlich oder per Mail zur Verfügung.
Weiterhin stehen bei uns keine größeren Entscheidungen an.
Der Kassenstand ist gut. Der Vorstand bleibt handlungsfähig.
Sobald wir uns wieder alle versammeln können, wird jedes Mitglied wieder unter Bekanntgabe der Tagesordnung, offiziell eingeladen.
Bis dahin, haltet euch an die geltenden Regeln und Einschränkungen und bleibt gesund.
Als Vorabtermine haben wir unverbindlich festgelegt:
19.06. Samstag 1. Vereinsfischen 16:00-20:00 Uhr
26.06. Samstag 2. Vereinsfischen 16:00-20:00 Uhr
04.07. Sonntag 3. Vereinsfischen 06:00-10:00 Uhr
25.09. Samstag Herbstfischen 16:00-20:00 Uhr
Mit sportlichen Gruß
Namen des Gesamtvorstandes
Karl Bender
ASV-Bliesransbach e.V., Fechinger Straße 36, 66271 Bliesransbach
Karl Bender Tel: 06805 1648 Mob: 0160 91 34 59 44
Mail: Karl.Bender@ASV-Bliesransbach.de
Bestandene Fischerprüfung
Eine erfreuliche Nachricht erreichte uns am Samstag, 16.5.2020. Unser Neumitglied Lisa-Marie und Nico haben, nach Absolvierung der Onlineakademie, die Prüfung zum Fischereischein abgelegt.
Natürlich bestanden.
Herzlichen Glückwunsch.
FAQ`s: Angeln in der Corona-Krise
Das Ministerium für Umwelt- und Verbraucherschutz hat anliegende FAQ`s erstellt, die den aktuellen Stand der Allgemeinverfügung im Saarland wiedergeben. Danach ist das Einzelangeln und das Angeln zusammen mit Haushalt lebenden Familienmitgliedern zulässig. Darüber hinaus ist die Personenzahl auf eine weitere, nicht im Haushalt lebende Person beschränkt. Auch sind Besatzmaßnahmen, soweit die Entnahme aus den Zuchtbecken aus Tierschutzgesichtspunkten zu befürworten ist, zulässig. Im Einzelnen:
Allgemeine Vorbemerkung:
Im Saarland gelten derzeit strenge Ausgangsbeschränkungen, aber keine ausdrückliche Ausgangssperre. Außerdem hat der Bund eine Kontaktsperre für mehr als zwei Personen, die nicht im gleichen Haushalt wohnen, empfohlen.
Bei alledem steht der Schutz der Gesundheit von uns allen im Vordergrund. Unter Beachtung der Leitlinien des Bundes („Kontaktverbot“) und der Allgemeinverfügung der saarländischen Landesregierung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes in der aktuellen Fassung (25.3.2020) sollen möglichst alle sozialen Kontakte zu nicht im eigenen Haushalt lebenden Menschen vermieden oder auf ein absolutes Mindestmaß reduziert werden. Das gilt insbesondere für Aufenthalte außerhalb der Wohnung. Um diese im Ausnahmefall zu verlassen, müssen triftige Gründe vorliegen, die die Landesregierung im Einzelnen geregelt hat (https://www.saarland.de/254312.htm).
Zu diesen triftigen Gründen zählen neben Versorgungsgängen für elementare Grundbedürfnisse des täglichen Bedarfs unter anderem auch Sport und Bewegung an der frischen Luft.
Ist das Angeln trotz Ausgangsbeschränkungen im Saarland erlaubt?
Es gilt die Vorgabe eines Verzichts möglichst auf alle sozialen Kontakte mit nicht im eigenen Haushalt lebenden Personen. Das Angeln dient in der Regel aber dem Nahrungserwerb und ist daneben eine beliebte Freizeitbetätigung vieler Saarländerinnen und Saarländern. Das Angeln – insbesondere wenn es zum Nahrungserwerb ausgeübt wird - ist also trotz der verhängten Ausgangsbeschränkungen nicht verboten, allerdings unter strenger Beachtung der Vorgaben der o.g. Allgemeinverfügung, d.h. alleiniges Angeln oder wenn mit einer anderen Person, die nicht im gleichen Haushalt lebt, dann mit gebührendem Mindestabstand von 2 Meter und keine Gruppenbildung.
Was ist mit Veranstaltungen des gemeinsamen Angelns?
Gemeinschaftsfischen und ähnliche Veranstaltungen sind verboten. Sie widersprächen dem erlassenen Versammlungsverbot und würden von den Ordnungskräften auch geahndet werden.
Wo darf ich angeln?
Geangelt werden darf bei Vorliegen der erforderlichen Berechtigungen an öffentlichen Gewässern und Vereinsgewässern, sofern diese nicht geschlossen sind und unter Berücksichtigung der Vorgaben der o.g. Allgemeinverfügung vom 25.03.2020.
Wo kann ich noch einen Fischereischein erhalten?
Für die Ausgabe von Fischereischeinen sind im Saarland die Ortspolizeibehörden und der Fischereiverband Saar zuständig. Fragen Sie dort zuerst telefonisch nach, da viele Behörden derzeit für den Besuchsverkehr nicht oder nur sehr eingeschränkt zu erreichen sind.
Sind dazu die notwendigen Wege bzw. Fahrten zum Erwerb von Angelerlaubnis, zu Köderautomaten und an die Gewässer etc. zulässig?
Die derzeitigen Ausgangsbeschränkungen der saarländischen Landesregierung sehen zwar keine Begrenzung des Umfeldes für eine sportliche Betätigung oder Bewegung an der frischen Luft bzw. die Beschaffung von Lebensmitteln vor. Die Fahrten sollten aber möglichst begrenzt werden. Auch sind die umfangreichen Schutzvorkehrungen, die im Zuge der Ausgangsbeschränkungen festgelegt wurden, natürlich einzuhalten.
Können Angelvereine noch Fischbesatz durchführen?
Besatzmaßnahmen als Teil der Fischhege sollten zum jetzigen Zeitpunkt auf absolute Ausnahmefälle beschränkt werden. Wenn beispielsweise Tiere alleine schon aus Tierschutzgründen aus Zuchtbecken bzw. –teichen ins Gewässer eingesetzt werden müssen, kann ein solcher Ausnahmefall vorliegen. Dabei sind die Vorgaben der Allgemeinverfügung der saarländischen Landesregierung in der aktuellen Version 25.03.2020 unbedingt einzuhalten.
Besatzfische sollten vom Teichwirt angeliefert und nicht von den Vereinsmitgliedern selbst abgeholt werden (Gruppenbildung im Auto).
Beim Besatz ist zu beachten, dass die Fische möglichst mit Behältnissen eingebracht werden, die von einer Person getragen werden können oder ggf. auf andere Besatzmöglichkeiten zurückgegriffen wird (z.B. Verwendung von Rutschen). Es gilt Kontakte zu minimieren, also auch die Teilnehmerzahl so gering wie möglich zu halten (nicht mehr als 2 Personen) und die derzeit allgemein gültigen Hygienemaßnahmen (Abstand von mind. 2 Meter, kein Händeschütteln, Niesen/Husten in Ellbogenbeuge usw.) zu beachten. Aus der Besatzmaßnahme darf kein „soziales Vereinsevent“ werden, d.h. die damit zusammenhängenden Arbeiten sind auf das erforderliche Maß zu reduzieren und kein weitergehender sozialer Kontakt zu ermöglichen.
Weitere Fragen?
In Zweifelfällen fragen Sie bitte die zuständige Ortspolizeibehörde, die für den Vollzug der Allgemeinverfügung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes zuständig ist.
1. | Vorsitzender | Karl Bender, |
2. | Vorsitzender | Friedrich Kurtz |
1. | Kassierer | Björn Prahler |
2. | Kassierer | Ralph Becker |
Schriftführer | Martin Baum | |
Gewässerwart | Michael Kessler / Marcel Hensgen | |
Jugendwart | (Kom.) Bender Karl | |
Gewässeraufseher | Dieter Schuler / Gerd Kuntz | |
Beisitzer | Elli Kessler / Dietmar Klopp | |
Kassenprüfer | Egon Steffensky / Ralph Schirra |
19.02.2019 - 1. Vorstandssitzung, Gasthaus Kessler, 20:00Uhr
02.04.2019 - 2. Vorstandssitzung, Gasthaus Kessler, 20:00Uhr
05.04.2019 - Generalversammlung, Gasthaus Kessler, 19:00Uhr
22.06.2019 - 1. Vereinsfischen, Blies, 16:00-20:00Uhr
29.06.2019 - 2. Vereinsfischen, Blies, 16:00-20:00Uhr
06.07.2019 - 3. Vereinsfischen, Blies 06:00-10:00Uhr
07.09.2019 - Herbstfischen, wird noch bekanntgegeben.